Kündigungs- und Sperrfristen prüfen
Für: HR und Administration
Bei einer Kündigung prüfen Sie vor dem Einreichen, ob das Austrittsdatum die Kündigungsfrist einhält und ob eine SperrfristZeitraum nach der Probezeit, in dem eine Kündigung durch die Arbeitgeberin nichtig ist, etwa bei Krankheit oder Unfall. Eine schon laufende Kündigungsfrist steht währenddessen still.Nochmals tippen öffnet das Glossar. läuft. Die Austrittsmaske führt Sie dafür direkt in zwei Werkzeuge.
Bevor Sie beginnen
Abschnitt betitelt „Bevor Sie beginnen“Die Werkzeuge stehen nur HR und Admin offen. Deshalb sehen auch nur diese beiden Rollen den Hinweis in der Austrittsmaske.
Die Werkzeuge rechnen mit den Angaben aus der Personalakte: Eintritt, Probezeit und Kündigungsfrist. Verknüpfen Sie die Person deshalb zuerst, siehe Austritt erfassen. Ohne verknüpfte Person öffnet sich das Werkzeug mit der Auswahl der Person.
Für die Sperrfrist brauchen Sie ausserdem die Arbeitsverhinderungen: Art, erster und letzter Tag. Diese Angaben speichert die Anwendung nicht.
Wo Sie es finden
Abschnitt betitelt „Wo Sie es finden“Wählen Sie in der Austrittsmaske unter «Austrittsgrund» die Karte «Kündigung AG» oder «Eigenkündigung». Darunter erscheint ein Hinweis mit den Links «Kündigungsfrist berechnen» und «Sperrfristen prüfen» (1).

Direkt öffnen: Austrittsmaske (öffnet in neuem Tab)
Beginnen Sie mit «Kündigungsfrist berechnen». Beide Werkzeuge öffnen sich in einem neuen Tab, Ihre Eingaben in der Maske bleiben so stehen.
Schritte
Abschnitt betitelt „Schritte“-
Prüfen Sie im Werkzeug «Probezeit & Kündigungsfrist» die Werte der Person.
Neben jedem Wert steht, woher er kommt, etwa «Personalakte · Eintrittsdatum». Tragen Sie unter «Kündigung» das Datum ein, an dem die Kündigung zugegangen ist.
Steht das Datum schon im Feld «Kündigungsdatum» der Maske und ist die Person verknüpft, übernimmt das Werkzeug es. Als Herkunft steht dann «Austritt · noch nicht gespeichert».
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Klicken Sie auf «Berechnen». Der Satz oben im Ergebnis (2) nennt das Ende der Probezeit und das Ende des Arbeitsverhältnisses.
Ohne Kündigungsdatum nennt er den frühestmöglichen Termin bei einer Kündigung heute. Darunter stehen die Rechnungsschritte.

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Bei einer Kündigung durch die Arbeitgeberin klicken Sie in der Maske auf «Sperrfristen prüfen». Wählen Sie unter «Was möchten Sie wissen?» (3), ob schon gekündigt wurde.
Bei «Es ist bereits gekündigt — wann endet das Arbeitsverhältnis?» fragt das Werkzeug zusätzlich «Wer hat gekündigt?» und «Kündigung zugegangen am».

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Erfassen Sie unter «Arbeitsverhinderung» jede Abwesenheit mit «Arbeitsverhinderung erfassen». Wählen Sie die Art, etwa Krankheit oder Unfall, und den ersten und letzten Tag.
Dauert die Abwesenheit noch an, setzen Sie das Häkchen «Dauert noch an». Gerechnet wird dann mit der vollen Sperrfrist.
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Klicken Sie auf «Berechnen» und lesen Sie das Ergebnis. Tragen Sie das errechnete Datum danach als «Austrittsdatum» in der Maske ein.
Mit «In Personalakte ablegen» halten Sie die Rechnung als PDF fest.
Was danach passiert
Abschnitt betitelt „Was danach passiert“Das Werkzeug ändert weder die Personalakte noch den Austritt. Das Austrittsdatum tragen Sie selbst in der Maske ein.
Legen Sie das Ergebnis ab, entsteht ein PDF im Ordner «Berechnungen» der Personalakte. Es enthält die Angaben der Rechnung, auch die erfassten Arbeitsverhinderungen.
Tipps und typische Fehler
Abschnitt betitelt „Tipps und typische Fehler“Welche Frist gilt? Steht in der Personalakte «gemäss OR», rechnet das Werkzeug mit der gesetzlichen Frist nach Art. 335c Abs. 1 OR. Sie beträgt im ersten Dienstjahr einen Monat, bis und mit dem neunten zwei Monate und danach drei Monate, je auf das Ende eines Monats.
In der Probezeit: Dort gilt eine Frist von sieben Tagen, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist (Art. 335b OR). Sperrfristen gibt es während der Probezeit nicht.
Eigenkündigung: Der Hinweis zeigt dann nur «Kündigungsfrist berechnen». Die Sperrfristen nach Art. 336c OR gelten nur bei einer Kündigung durch die Arbeitgeberin.

Wert in der Akte stimmt nicht: Klicken Sie neben dem Wert auf «ändern». Die Änderung gilt nur für diese Rechnung, die Personalakte bleibt, wie sie ist.
Welches Kündigungsdatum? Massgebend ist der Tag, an dem die Kündigung beim Empfänger angekommen ist, nicht der Tag des Versands.
Später vereinbartes Ende: Liegt das Ende später, als die Frist verlangt, etwa bei einer Freistellung, tragen Sie es unter «Vereinbartes Vertragsende» ein. Es muss ein Monatsletzter sein.
Kein Hinweis bei «Einvernehmlich»: Eine einvernehmliche Auflösung kennt keine Kündigungsfrist. Die Maske zeigt dort keine Links, ausser bei einer Lehre.
Lehre: Der Hinweis nennt die sieben Tage in der Probezeit (Art. 346 Abs. 1 OR), auch bei «Einvernehmlich». Er erinnert an die Meldung der Auflösung an die kantonale Behörde und die Berufsfachschule (Art. 14 Abs. 4 BBG). Den Link «Sperrfristen prüfen» zeigt er dort nicht.
Häufige Fragen
Abschnitt betitelt „Häufige Fragen“Wie lang ist eine Sperrfrist bei Krankheit? Nach Art. 336c Abs. 1 lit. b OR dauert sie im ersten Dienstjahr 30 Tage. Ab dem zweiten bis und mit dem fünften Dienstjahr sind es 90 Tage, ab dem sechsten 180 Tage.
Ersetzt das Ergebnis eine Rechtsberatung? Nein, das sagt die Ergebniskarte auch selbst.
Gibt es die Werkzeuge auch ohne Austritt? Ja, unter «Werkzeuge» in der Seitenleiste, siehe Rechner und Werkzeuge in der App.