Eine von mehreren Anstellungen beenden
Für: HR, Administration, Bereichsleitung und Fachleitung
Hat eine Person mehrere Anstellungen, beenden Sie eine davon mit einem Austritt für diese Anstellung. Die Person bleibt mit den übrigen im Betrieb und behält ihre Personalakte. Enden alle Anstellungen, verlässt sie den Betrieb.
Bevor Sie beginnen
Abschnitt betitelt „Bevor Sie beginnen“Mehrere gleichzeitige Anstellungen gibt es nur, wenn die Administration eine weitere AnstellungEine zusätzliche Anstellung neben der bisherigen, etwa eine Aushilfe neben der Festanstellung. Nur möglich, wenn die Administration es erlaubt.Nochmals tippen öffnet das Glossar. erlaubt. Mit einer Anstellung bleibt der Austritt, wie er unter Austritt erfassen steht.
Den Austritt erfassen HR, Admin, die BereichsleitungRolle für die Leitung eines Bereichs. Sie visiert Eintritte, die die Fachleitung ihres Bereichs einreicht, bevor HR sie übernimmt.Nochmals tippen öffnet das Glossar. und die FachleitungRolle für die Leitung eines Fachbereichs. Sie meldet Eintritte und Austritte für ihren Fachbereich.Nochmals tippen öffnet das Glossar.. Leitungen beenden nur Anstellungen in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Klären Sie vorher, ob die Anstellung wirklich endet. Ändern sich nur Lohn, Pensum oder Funktion, ist das eine Änderung in der Personalakte. Schliesst eine andere Anstellung an, ist es ein Wechsel, siehe Neue Anstellung für eine bestehende Person.
Wo Sie es finden
Abschnitt betitelt „Wo Sie es finden“HR und Admin öffnen die Personalakte und wählen im Block der Anstellung das Menü ⋮ mit «Anstellung beenden …». Die Austrittsmaske öffnet dann mit Person und Anstellung.
Alle vier Rollen erreichen die Maske auch über den Eintrag «Neuer Austritt» in der Seitenleiste und die Karte «Bestehende Person verknüpfen».
Direkt öffnen: Neuer Austritt (öffnet in neuem Tab)
Schritte
Abschnitt betitelt „Schritte“-
Wählen Sie unter «Welche Anstellung endet?» die Anstellung. Jede Zeile nennt Funktion, Pensum, Bereich und Beginn. Darunter steht: «Wenn alle Anstellungen enden, ist es ein Austritt aus dem Betrieb.»
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Prüfen Sie den Titel der Maske. Bei einer Anstellung heisst sie «Anstellung beenden» mit der Marke «Nur diese Anstellung». Ein Satz nennt, mit welcher Anstellung die Person im Betrieb bleibt.
Ist es die letzte Anstellung bei einer Gesellschaft, lautet die Marke «Arbeitgeber». Haben Sie alle gewählt, heisst die Maske wieder «Neuer Austritt», mit dem Satz, dass die Person den Betrieb verlässt.
Ist für eine andere Anstellung schon ein Austritt erfasst, entscheidet das Datum. Liegt jener Austritt nach Ihrem «Endet am», endet nur diese Anstellung, und die Person verlässt den Betrieb erst mit dem späteren Austritt. Ohne Datum sagt die Maske noch nicht, ob die Person den Betrieb verlässt.
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Der Abschnitt heisst nun «Ende der Anstellung». Tragen Sie «Endet am» und den Grund ein wie bei jedem Austritt. «Endet am» ist der letzte Arbeitstag in dieser Anstellung, nicht im Betrieb.
Geräte und Konten bleiben bei der Person, solange eine Anstellung läuft. Die Checkliste nimmt sie erst zurück, wenn die Person den Betrieb verlässt.
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Prüfen Sie den Zeugniswunsch. «Endet nur diese Anstellung, ist kein Zeugnis vorgewählt. Ein Zwischenzeugnis bleibt möglich (Art. 330a OR).» Endet die letzte Anstellung bei einer Gesellschaft, ist das Arbeitszeugnis vorgewählt.
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Reichen Sie den Austritt ein. Die Rückfrage heisst «Anstellung beenden?» und nennt das Enddatum.
Was danach passiert
Abschnitt betitelt „Was danach passiert“Die Maske meldet etwa «Anstellung ‹Aushilfe Lager› endet am 31.03.2027». Visierung und Checkliste laufen wie bei jedem Austritt. Im Dashboard trägt der Fall die Marke «Anstellung endet».
Die Checkliste kennt zwei Bedingungen für solche Fälle. «Arbeitgeber endet» trifft zu, wenn bei dieser Gesellschaft keine Anstellung bleibt, etwa für die Abmeldung bei der Pensionskasse.
«Person verlässt den Betrieb» trifft nur zu, wenn keine Anstellung mehr läuft, etwa für die Rücknahme von Badge und Notebook. Aufgaben mit diesen Bedingungen zeigt der Eröffnen-Dialog als entfallen an. Mehr dazu unter Aufgaben mit Bedingungen.
In der Personalakte steht beim Block das Enddatum. Nach dem Abschluss rückt die Anstellung unter «Frühere Anstellungen». Die Person bleibt «Aktiv».
Wählen Sie alle Anstellungen, entsteht je Anstellung ein Fall mit eigener Checkliste. Die Aufgaben zur Person, etwa Geräte und Konten, stehen nur im Fall, mit dem die Person den Betrieb verlässt. Die Aufgaben zum Zeugnis stehen nur einmal je Gesellschaft, denn das Arbeitszeugnis nennt alle Funktionen.
Endet nur diese Anstellung, heisst der Knopf oben in der Checkliste «Zwischenzeugnis». Das Arbeitsverhältnis besteht weiter.
Jeder dieser Fälle trägt in Listen und Dashboards eine Zählmarke wie «Austritt 2 von 2». Gezählt wird nach dem Beginn der Anstellungen.
Oben in der Checkliste steht etwa «Austritt 2 von 2 · Lea Muster tritt ganz aus». Der Link «→ Zum anderen Fall» öffnet die übrigen Fälle, in Klammern stehen Funktion und Anstellungsart.
Tipps und typische Fehler
Abschnitt betitelt „Tipps und typische Fehler“Eine Anstellung ist nicht wählbar: Führt eine andere Leitung sie, steht etwa «Die Anstellung ‹Verkäufer · 60 %› führt eine andere Leitung. HR wird informiert, wenn Sie diesen Austritt einreichen.» Ist schon ein Austritt erfasst, steht «Austritt bereits erfasst».
Wechsel geplant: Ist für die Anstellung ein Wechsel erfasst, sperrt die Maske sie. Ziehen Sie den Wechsel zurück, wenn die Person stattdessen austritt.
Zwei von drei Anstellungen enden: Die Maske verlangt: «Wählen Sie eine Anstellung oder alle. Enden zwei von mehreren Anstellungen, erfassen Sie je einen Austritt.»
Keine Anstellung gewählt: Ohne Wahl erscheint «Wählen Sie, welche Anstellung endet.» Das gilt auch für den Entwurf.
Falsche Anstellung gewählt: Nach dem ersten Speichern steht die Wahl fest. HR legt den Austritt dann in den Papierkorb, danach erfassen Sie ihn neu.
Häufige Fragen
Abschnitt betitelt „Häufige Fragen“Bekommt die Person ein Zeugnis? Endet nur eine von mehreren Anstellungen, kann sie ein Zwischenzeugnis verlangen. Endet ihre letzte Anstellung bei einer Gesellschaft, stellt diese ein Arbeitszeugnis aus. Wie das geht, steht unter Zeugnis erstellen.
Zählt das in der Statistik als Austritt? Nein, solange die Person im Betrieb bleibt. Die Statistik zählt es unter «Beendete weitere Anstellungen».